"Auf zum Standesamt, wir heiraten!" Wie schön, wenn es losgehen kann. Doch vorher gibt es einige Aspekte zu klären. Natürlich haben wir von WHITE WEDDING bei der formellen Eheschließung den romantischen Teil im Blick, aber es gibt eben auch die rechtliche Seite, die vor einer Trauung betrachtet werden muss. Spätestens wenn du deiner Familie von der Verlobung erzählst, kommt die Frage auf: "Und, welchen Namen wollt ihr nach der Hochzeit tragen?" Manchmal ist die Antwort ganz klar, manchmal tun sich noch mehr Fragen auf. Tragen wir den gleichen Namen oder unterschiedliche? Welchen Namen werden unsere Kinder einmal haben? Und was ist eigentlich, wenn wir im Ausland heiraten?... Es gibt viele Möglichkeiten der Namenswahl bei der Eheschließung und auch bei anderen Anlässen. Rechtsanwalt Niklas Clamann bringt Licht ins Dunkel. Wir überlassen ihm das Wort.
Foto: Heike Möllers
Gastbeitrag von Niklas Clamann
Neben der Wahl der Eheringe, der Trauzeugen und der Hochzeitstorte beginnt jede Ehe auch mit einer zwingenden Entscheidung über den zukünftigen Namen der Ehegatten. Doch nicht nur bei der Eheschließung spielt das vergleichsweise strenge deutsche Namensrecht immer wieder eine große Rolle. Aus meiner Erfahrung als Scheidungsanwalt möchte ich im nachfolgenden Gastbeitrag einen Einblick in das Namensrecht ermöglichen und insbesondere die rechtlichen Grenzen beleuchten. Denn wer außerhalb der üblichen drei Ereignisse der Geburt, Hochzeit und Scheidung seinen Namen wechseln will, muss dafür einen „wichtigen Grund“ vorbringen.
Ein Gastbeitrag über Möglichkeiten einer Namensänderung, Schwierigkeiten bei der Wahl von Doppelnamen und internationale Unterschiede.
Bedeutung des Namens
In unserer Gesellschaft spielen Namen eine wichtige Rolle. Der Vorname bildet unseren Charakter und hilft uns, eine individuelle Identität für uns zu schaffen. Doch auch dem Nachnamen wird eine wichtige Bedeutung zuteil. Ergänzend zum Vornamen sagt auch dieser Teil unseres Namens viel über den jeweiligen Menschen aus. Der Nachname zeigt die Zugehörigkeit des/der Namensträger/in zu einer Familie und dient dazu, eine Person im Rechtsverkehr von anderen zu unterscheiden und zu identifizieren.
Namensgebung: Die Geburt
Bei der Geburt wird jedem Menschen ein Familienname gegeben, welcher dem Kind von seinen Eltern weitergegeben wird. Das Kind erhält also den gemeinsamen Familiennamen, sofern die Elternteile verheiratet sind. Allerdings gibt es diverse Anlässe, die eine Änderung des Namens ermöglichen, beispielsweise die Ehe, aber auch die Scheidung.
Namensrecht
Dies wird in Deutschland durch das Rechtsgebiet des Namensrechts geregelt. Nach den Grundsätzen dieses steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Eine Änderung des Namens kommt, wie bereits gesagt, vor allem bei einer familienrechtlichen Statusänderung in Betracht. Die Namensänderung abseits dieser Umstände kann nur unter Vorlage eines wichtigen Grundes erfolgen. Dieser liegt vor, wenn der/die Antragstellende ein überwiegendes persönliches Interesse an der Namensänderung hat. Dies kann beispielsweise erfüllt sein, wenn der Familienname anstößig oder lächerlich klingt oder auch, wenn die Schreibweise und Aussprache des Namens große Schwierigkeiten bereitet. In diesen Fällen wird eine Änderung des Namens auch abseits von den gewöhnlichen Anlässen akzeptiert.
Namensänderung: Die Eheschließung
Einen der wohl häufigsten Anlässe der deutschen Namensänderung stellt die Eheschließung dar. Dabei haben die Eheleute die Möglichkeit, bei der Eheschließung gemeinsam einen Ehenamen zu bestimmen. Aber wie entscheidet man sich? Und was sind die verfügbaren Optionen? Bei der Wahl des Ehenamens haben Ehepaare folgende Möglichkeiten:
1. Der Geburtsname einer der Eheleute
2. Der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name einer der Eheleute
3. Der jeweils eigene Name
4. Ein Doppelname für einen der Eheleute zusätzlich zum Ehenamen
In Deutschland entscheiden sich knapp drei Viertel der Eheleute bei der Frage der Namensänderung für den Namen des Mannes und nur sechs Prozent für den Namen der Frau. Den jeweiligen Geburtsnamen behalten beide Eheleute in zwölf Prozent der Ehen. Die restlichen wählen einen Doppelnamen, wobei dies meist die Frau tut.
Doppelnamen?
Ein zusammengesetzter Familienname in Form eines Doppelnamens für beide Eheleute ist in Deutschland nicht zulässig. Es ist nur möglich, dass der/die Ehepartner/in, dessen Name nicht der gemeinsame Ehename geworden ist, seinen Namen diesem voranstellt oder nachfolgen lässt, in Form eines Doppelnamens mit Bindestrich. Ein „Dreifachname“ darf dabei grundsätzlich nicht entstehen. Es ist dabei jederzeit problemlos möglich, den Doppelnamen wieder abzulegen und nur den gemeinsamen Ehenamen zu tragen.
Ehename auch für Kinder?
Ein Doppelname einer der Eheleute kann nicht als solcher an die Kinder weitergegeben werden. Diese erhalten nur den gemeinsamen Ehenamen. Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden und schon über 5 Jahre alt sind, können sich in Bezug auf die Annahme des Familiennamens frei entscheiden. Gemeinsame Kinder unter 5 Jahren erhalten den Ehenamen automatisch. Bei nicht verheiraten Paaren erhält das Kind einen der beiden Nachnamen.
Frist und Kosten?
Eine Frist bei der Namensänderung nach der Eheschließung existiert nicht. Die Eheleute können sich auch erst Jahre später für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden und diesen ändern. Sie benötigen dann zur Vorlage beim Standesamt folgende Unterlagen: Personalausweis, beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister und die Meldebescheinigung über den Wohnsitz. Bei einer Namensänderung nach der Eheschließung können Kosten zwischen 15 und 20 Euro aufkommen.
Namensänderung: Die Scheidung
Auch die Scheidung stellt in Deutschland einen möglichen Anlass zur Namensänderung dar. Nach der Scheidung wird der gemeinsame Nachname grundsätzlich fortgeführt. Es kann eine Änderung des Namens beantragt werden, sofern die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Die Namensänderung kann dann problemlos zurück zum vorherigen Geburtsnamen oder dem davor geführten Namen erfolgen. Gemeinsame Kinder aus der Ehe behalten allerdings den gemeinsamen Ehenamen.
Internationaler Vergleich
Im Vergleich zum deutschem Namensrecht gestaltet sich die Namensänderung in vielen anderen Ländern deutlich flexibler. In den USA zum Beispiel kann jede Person ihren Namen zu jeder Zeit willkürlich ändern, ohne dafür einen Grund zu benötigen.
Dies sehen viele deutsche Staatsbürger/innen fälschlicherweise als Lücke an und versuchen, ihren Namen im Ausland zu ändern und wiederum in Deutschland geltend zu machen. Dies wird aber nicht ohne weiteres anerkannt. In Deutschland kann die Geltung der Namensänderung verweigert werden, wenn diese gegen die öffentliche Ordnung verstößt, was beispielsweise bei einer willkürlichen Namensänderung der Fall wäre.
Auch die Namensänderung bei der Hochzeit wird in anderen Ländern vergleichsweise locker gesehen. In Großbritannien und in den USA sind die Eheleute bei der Namensgebung völlig frei und können unabhängig von ihrem Familiennamen auch einen ganz neuen Namen wählen. Anders wird dies beispielsweise in Spanien gehandhabt, wo jedes Familienmitglied, der Tradition entsprechend, einen anderen Nachnamen hat. Dort setzt sich der Nachname aus dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter zusammen. Somit hat jeder zwei Nachnamen, die sich grundsätzlich (abgesehen von Geschwistern) bei jeder Person unterscheiden.
Heiraten im Ausland, wie ist das mit den Ehenamen?
Wer als deutsche/r Staatsbürger/in im Ausland heiratet, kann den gemeinsamen Ehenamen in Deutschland durch eine Namenserklärung geltend machen, sofern der Name sich mit den oben beschriebenen deutschen Regeln vereinbaren lässt. Der Ehename lässt sich nur nach fremdem Recht bestimmen und muss somit nicht mit den deutschen Regeln übereinstimmen, wenn einer der Ehegatten diese fremde Staatsangehörigkeit besitzt.
Fazit
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass das deutsche Namensrecht eines der strengsten ist und sich nicht so leicht umgehen lässt. Die Möglichkeit der Namensänderung steht dennoch unter bestimmten Voraussetzungen jedem zu, auch abseits von den bekannten Anlässen. Denn wie sagt man so schön: Nicht nur Kleider machen Leute, sondern auch Namen.
Über Niklas Clamann
Niklas Clamann ist Rechtsanwalt im Bereich des Familienrechts. Er hat sich auf die Online Scheidung und ihre bundesweite Durchführung spezialisiert und führt seine eigene Kanzlei in Münster.
Foto: Niklas Clamann
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